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STEUERVORTEILE BEI DOPPELTEM HAUSHALT

Lohnsteuer

Wer aus beruflichen Gründen einen zusätzlichen Wohnsitz am Arbeitsort hat, kann vieles steuerlich geltend machen.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet. Der zweite Wohnsitz ist bei der erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses beruflich veranlasst, aber auch, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsort dorthin wechselt.

Lebensmittelpunkt am Wohnort
Erste Voraussetzung für die steuerliche Absetz- barkeit ist, dass der Arbeitnehmer an seinem (ersten) Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält.

Das ist nicht gegeben, wenn er im Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder wenn er in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnt. Wichtig ist auch, dass der Zweithaushalt am Beschäftigungsort nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird. Verheiratete haben diesen in der Regel am Wohnort der Familie. Alleinstehende haben ihn an dem Ort, zu dem sie enge persönliche Beziehungen haben und pflegen.

Was ist absetzbar?

- Erste Fahrt zu Beginn/letzte Fahrt am Ende der doppelten Haushaltsführung 
- Familienheimfahrten 
- Für die ersten drei Monate Verpflegungskosten- pauschalen 
- Umzugskosten sowie Miete und Ausstattung der Zweitwohnung

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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