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PACHTVERTRAG MIT EHEGATTEN

Einkommensteuer

Die Pachtzahlungen für ein Hotel an den Eigentümer-Ehegatten wurden so extrem unregelmäßig beglichen, dass das Finanzamt den Vertrag nicht anerkannte und den Betriebsaus- gabenabzug gänzlich ablehnte. Das hierzu angerufene Finanzgericht Köln bestätigte die Auffassung der Verwaltung.

Die Ehefrau betrieb ein Hotel, das im Eigentum des Ehegatten stand. Die Pachtzahlungen erfolgten in der Form, dass monatlich unterschiedliche Beträge einbezahlt bzw. überwiesen wurden. Insgesamt wurden trotzdem über 7 Jahre hinweg 34 % der vereinbarten Pacht gar nicht bezahlt. Die Finanzrichter versagten dem gesamten Pachtvertrag die steuerliche Anerkennung.

Nach den Urteilsgründen kann ein mit einem nahen Angehörigen geschlossener Vertrag nur anerkannt werden, wenn er rechtswirksam zustande gekommen ist und das Vereinbarte und die Durchführung einem Fremdvergleich standhalten. Die Abweichungen vom inhaltlich Üblichen und die Durchführungsmängel müssen jedoch von einigem Gewicht sein.

Vertrag in Ordnung, Durchführung nicht
Ein gewichtiger Mangel liegt dann vor, wenn erheblich Teile der Pacht gar nicht oder erst in einem späteren Jahr nachgezahlt werden. Die praktizierte Zahlung nach Kassenlage der Mieterin war Anlass für die Richter, den gesamten Pachtvertrag nicht anzuerkennen.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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