VORORT EWIV

Sitemap Kontakt

ZUR STEUEROPTIMIERUNG BEI AUSSCHÜTTUNGEN

Einkommensteuer

Ist eine Kapitalgesellschaft in Familienhand, ist immer interessant, etwaige Gewinnausschüttung- en auf diejenigen Gesellschafter zu verlagern, die wenig Steuern zahlen. Bisher war eine von der Be- teiligung abweichende Ausschüttung nur möglich, wenn der bevorzugte Gesellschafter besondere Leistungen erbracht hatte. Ein neuer Erlass des Bundesfinanzministeriums bringt hier eine Er- leichterung.

Liegt eine GmbH vor, sind von der Beteili-gungsquote abweichende Ausschüttungen
in drei Fällen möglich:

- Bereits im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag wurde eine von der Beteiligung abweichende Quote festgelegt.
- Die abweichende Quote wurde später durch Satzungsänderung beschlossen, die der Zustim- mung aller beteiligten Gesellschafter bedarf.
- Möglich ist aber auch, in die Satzung eine Klausel einzusetzen,wonach alljährlich einstimmig oder zumindest mit Zustimmung der beeinträchtigten

Gesellschafter eine von der Beteiligung abwei- chende Ausschüttung beschlossen werden kann. Der Beschluss muss dann alljährlich auch gefasst werden und zwar mit der jeweils satzungsgemäß vorgeschriebenen Mehrheit.

Wird die Gesellschaft als Aktiengesellschaft geführt, sind Abweichungen nur eingeschränkt möglich:

- Bei Gründung wurde bereits ein vom Anteil am Grundkapital abweichender Gewinnverteilungs- schlüssel festgelegt.
- Nicht möglich ist hier eine Öffnungsklausel wie bei der GmbH, alljährlich über die Gewinnverteilung zu beschließen.

Fazit: Einschränkend warnt das Ministerium jedoch davor, dass eine extensive Gestaltung als Miss- brauch steuerlicher Gestaltung angesehen werden kann. Das soll insbesondere dann der Fall sein, wenn eine einmal beschlossene Quote nur kurz- fristig gilt oder wiederholt geändert wird.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

« Zurück

Hier finden Sie uns
Die richtige Anfahrt

Steuerberater Torsten Helmbrecht

Otto-Hahn-Str. 11
34369 Hofgeismar

Telefon: 0 56 71 / 9 91 80
Telefax: 0 56 71 / 99 18 - 26
info@steuerberater-helmbrecht.de