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NOTFALLKOFFER FÜR DEN UNTERNEHMER

Vermögenssicherung

Bei Unfall, schwerer Krankheit oder plötzlichem Ab- leben stehen Verwandte oft hilflos allein, wenn der Be- troffene alles für sich behalten und nichts notiert hat.

Handlungsunfähigkeit
Ist der Betroffene schwer krank oder im Koma, sollte für Firmenangelegenheiten eine Vollmacht ausge- stellt sein. Begünstigen kann man einen Mitinhaber, zuverlässigen Mitarbeiter, Verwandten oder auch eine Vertrauensperson wie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Eine andere Möglichkeit ist die Ab- fassung einer Vorsorgevollmacht. Hier empfiehlt sich entweder ein fertiges Muster des Justizministeri- ums, das über das Internet abrufbar ist. Oder man lässt sich von einem Anwalt oder Notar eine indivi- duelle Vollmacht entwerfen. Bei Letzterem besteht der Vorteil, dass die Vollmacht beurkundet wird und dadurch auch in Grundstücksangelegenheiten wirksam ist.

 

Trotz Vollmacht sollte man alle wichtigen Verträge, Unterlagen über Grundbesitz, Versicherungspolicen, inländische und ausländische Bankkonten, Depots, Wertpapiere, Schließfächer usw. zentral so ver- wahren, dass der Bevollmächtigte auch schnell Zugriff hat. Dazu ist es wichtig, Kennwörter und Passwörter vorrätig zu haben, allerdings nur an einem sicheren Ort. Für alle gesundheitlichen Belange ist eine Patientenverfügung anzuraten, auch hier gibt es Muster im Internet. Spezialisten empfehlen, einen Zeugen, am besten den zustän- digen Hausarzt, mit unterzeichnen zu lassen.

Vorsorge für den Todesfall
Eine Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, ist auch hier dringend anzuraten, denn auch wenn ein Testament vorliegt, dauert es Monate, bis die Erben auf Bankkonten, Versicherungen usw. zugreifen können.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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