VORORT EWIV

Sitemap Kontakt

BITTE BEACHTEN: GWG GRENZE NUN 800 EURO

Die Obergrenze für die Möglichkeit der Sofortab- schreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro erhöht.

Es handelt sich hierbei um einen Nettobetrag, so dass bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen die Grenze bei Anschaffungskos- ten in Höhe von 856 Euro (inkl. 7 % USt) bzw. 952 Euro (inkl. 19 % USt) liegt.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

« Zurück

Hier finden Sie uns
Die richtige Anfahrt

Steuerberater Torsten Helmbrecht

Otto-Hahn-Str. 11
34369 Hofgeismar

Telefon: 0 56 71 / 9 91 80
Telefax: 0 56 71 / 99 18 - 26
info@steuerberater-helmbrecht.de