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WERKSTATTWAGEN OHNE PRIVATNUTZUNG

Einkommensteuer

Hat ein Fahrzeug nur 2 Sitze und ist die Fahrgast- zelle durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche abgetrennt, muss der Besitzer keine Privatnutzung versteuern.

Der Inhaber eines Reparaturbetriebs hatte einen VW Transporter T4, auf dessen Ladefläche Werkzeug untergebracht war. Das Finanzamt setzte wegen der Möglichkeit einer privaten Nutzung eine Pkw-Nutzungsentnahme nach der sogenannten 1 %- Regel an. Dagegen wehrte sich der Unternehmer, der Fall ging bis vor das höchste deutsche Steuergericht.

Die Theorie von der denklogischen Privatnutzung
Die Richter gaben dem Inhaber Recht. Für Fahr- zeuge ist, falls kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erstellt wird, die private Nutzung mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises anzusetzen.

 

Davon ausgenommen sind nur Kfz, für die der Erfahrungssatz gilt, sie würden nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt. Das betrifft nach Auffassung der Richter LKW und Zugma- schinen, wobei hier nicht die Klassifizierung des Straßenverkehrsrechts gilt. Maßgebend ist, ob das betreffende Fahrzeug aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Das oberste Steuergericht hat nicht gefordert, dass nach der Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs die private Nutzung denklogisch ausgeschlossen wäre.

Vorsicht: Nicht davon betroffen ist die Ver- steuerung eines geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die auch bei Werkstattwagen anzuwenden ist.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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