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Rechnungsformalien zur Umsatzsteuer

Buchführung

Der Abzug von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer aus Lieferantenrechnungen ist häufig ein Streitpunkt mit dem Fiskus.

Sind nämlich nicht alle einschlägigen Kriterien genauestens beachtet, kann das dazu führen, dass die enthaltene Vorsteuer nicht anerkannt wird. Auf zwei wichtige Formalien wollen wir Sie hinweisen:

Fortlaufende Rechnungsnummer
Laut Gesetz muss jede Rechung eine nur einmal vergebene Rechnungsnummer enthalten. Gerade kleine Firmen wollen aber häufig durch die Angabe niedriger Rechnungsnummern nicht zeigen, dass sie nur wenige Rechnungen ausstellen. Für diesen Fall kann eine Fantasiezahl gewählt oder ein eigener Rechnungskreis für den jeweiligen Kunden angelegt werden. Wichtig ist nur, dass es jede Rechnungsnummer nur ein einziges Mal gibt.


Fehlende Steuernummer

Auf keinen Fall darf eine Steuernummer fehlen. Das zeigt der Fall einer Firma, die schon Rechnungen ausstellte, obwohl sie noch nicht beim Finanzamt registriert war. Lediglich ein Aktenzeichen war auf der Rechnung vermerkt. Als der belieferte Kunde auf Basis dieser Rechnung die Vorsteuer geltend machen wollte, wurde ihm das vom Fiskus verweigert und durch das oberste Steuergericht auch bestätigt.

Fazit: Ohne Steuernummer bzw. USt- Identifikationsnummer gibt es keinen Vorsteuerabzug. Ist keine der Nummern auf der Rechnung, lassen Sie sich umgehend eine neue, berichtigte Rechnung ausstellen. Und schreiben Sie bitte die fehlenden Merkmale nicht selbst auf die Rechnung. Denn das kann großen Ärger bereiten.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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