Lohnsteuer
Ab dem Kalenderjahr 2012 wird die bisherige Papierlohnsteuerkarte nun endgültig durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt.
Die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge speichert die Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer künftig in einer zentralen Datenbank. Dem Arbeitgeber werden dann aus dieser Datenbank die für die Gehaltsabrechnung erforderlichen Merkmale elektronisch bereitgestellt.
Die Finanzämter sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer noch vor dem 01.01.2012 über ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu informieren. Aus diesem Grund werden von Anfang Oktober bis Ende November 2011 bundesweit rund 40 Mio. Schreiben an Arbeitnehmer versandt. Die Schreiben müssen nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Aber sie sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Freibeträge
Für 2012 müssen die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden. Sollten keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden, genügt ein vereinfachter Antrag. In allen anderen Fällen ist wie gewohnt ein Lohnsteuerermäßigungs-Antrag zu stellen, der die maßgebenden Ermäßigungsgründe enthält. Das sind u. a. höhere Werbungskosten, z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer, nicht ersetzte Dienstreisen, außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, Pauschbeträge für behinderte Menschen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Verluste aus anderen Einkunftsarten.
Fazit: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die gespeicherten Daten richtig oder eventuell zu ändern sind, kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH