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QUALIFIZIERTE ABFRAGE DER UST-IDNR.

Lieferungen und Leistungen an einen anderen Unternehmer in der EG kann ein inländischer Unternehmer ohne Umsatzsteuer erbringen. Dazu muss er u. a. nachweisen, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Empfängers im Zeitpunkt der Lieferung /Leistung Gültigkeit hat.

Es reicht nicht aus, wenn der Abnehmer im anderen EG-Land die USt-IdNr. beantragt hat, sie muss im Zeitpunkt der Lieferung/Leistung schon erteilt sein.

Wie läuft das Verfahren?
Zuständig für die Überprüfung der USt-IdNr ist das Bundeszentralamt für Steuern. Unter http://evatr.bff-online.de/eVatR ist die Abfrage zu stellen. Dazu setzt man in der Rubrik »Einfache Bestätigung« die eigene USt-IdNr. und die vermeintliche des Empfängers ein und erhält sofort als Ergebnis, ob diese gültig ist.

Dringend empfohlen wird aber, sich über die Homepage die qualifizierte Bestätigung geben zu lassen. Man muss dazu den genauen Firmennamen, die richtige Rechtsform und den exakten Ort des Kunden eingeben. Sind die Daten alle richtig, erhält man sofort online die sogenannte qualifizierte Bestätigung. Ist Name, Rechtsform und/oder Ort nicht exakt eingegeben, verschickt das Bundesamt mit einiger Verzögerung ein Fehlerprotokoll und man muss sich beim Empfänger erst die richtigen Daten besorgen. Erst dann erhält man eine positive Auskunft. Hat man die Daten richtig eingegeben und eine qualifizierte Bestätigung erhalten, sollte man sie sich am besten speichern oder ausdrucken. Ganz vorsichtige Unternehmer fordern bei jeder Lieferung/Leistung die qualifizierte Bestätigung an. Andere holen sich die Bestätigung von Zeit zu Zeit. Den für sich richtigen Rhythmus muss jeder selbst wählen, er hängt auch von der Seriosität des Kunden ab.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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