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TIPPS ZUM EINSTELLUNGSGESPRÄCH

Arbeitsrecht

Gute Mitarbeiter zu finden, ist manchmal schwer. Eine Analyse der schriftlichen Bewerbungsmappen dient einer professionellen Vorauswahl.

Hat der Bewerber hier einen guten Eindruck hinter- lassen, sollte man sich die Fragen im Bewerbungs- gespräch aber genau überlegen.

Wichtig ist, nicht zu viel vom Betrieb zu erzählen, sondern den Bewerber zu Wort kommen zu lassen. Dazu eignen sich am besten offene Fragen, also solche, bei denen der potentielle Arbeitnehmer nicht lediglich mit ja oder nein antworten kann.

Objektive und subjektive Fragen
Nicht alles, was Sie vielleicht in Erfahrung bringen würden, ist auch zulässig. Erlaubt sind objektive Fragen, das heißt alle Fragen, die für die ausge- schriebene Position wichtig sind.

Schwierig, wenn nicht sogar unzulässig sind per- sönliche Fragen, die mit der Arbeit an sich nichts zu tun haben, also z. B. die Frage nach einer etwa be- kannten Schwangerschaft.

Auf unzulässige Fragen braucht der Bewerber gar nicht zu antworten. Er kann auf solche aber auch ungestraft lügen, weil das keinerlei Auswirkung auf ein später entstehendes Arbeitsverhältnis hat.

Zulässige Fragen 
- frühere Arbeitgeber 
- Dauer bisheriger Arbeitsverhältnisse 
- Beruflicher Werdegang 
- Zeugnisse 
- Beurteilungen

Unzulässige Fragen
- Familienstand 
- Geburtsdatum 
- Betriebsratstätigkeit 
- Heiratsabsicht 
- Staatsangehörigkeit 
- Religion 
- geschlechtliche Orientierung 
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit 
- Geplante oder bestehende Schwangerschaft 
- Schwerbehinderteneigenschaft

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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