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MARATHON TROTZ KRANKSCHREIBUNG

Arbeitsrecht

Während einer ärztlich attestierten Krankschrei- bung nahm eine Arbeitnehmerin erfolgreich an einem Marathonlauf teil. Der Arbeitgeber zweifelte ihr Kranksein an, verlor aber den von der Klägerin angestrengten Prozess wegen Gehaltsfortzahlung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Ein ärztliches Attest hat laut Richtern einen hohen Beweiswert. Der Aussage der das Attest ausstellenden Ärztin entnahm das Gericht, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht leichtfertig, verantwortungslos oder womöglich aus bloßer Gefälligkeit ausgestellt war. Die Ärztin hatte von Schilderungen der Klägerin berichtet, sie habe Probleme am Arbeitsplatz und sei aus psychischen Gründen nicht in der Lage gewesen, zur Arbeit zu gehen. Wegen der inneren Anspannungen

bestand für die Ärztin keine Veranlassung, der Arbeitnehmerin die Fähigkeit zur Teilnahme am Marathonlauf abzusprechen oder ihr die Teilnahme zu verbieten.

Körperlich fitte Personen dürfen Sport machen
Die Richter kreideten der Arbeitnehmerin die Marathonteilnahme nicht an. Nach ihrer Auffassung kommt es entscheidend auf die körperliche Fitness der betreffenden Person an. Was den einen an den Rand der Erschöpfung bringen mag, kann bei einer anderen bestens trainierten Person, wie etwa der Klägerin, unproblematisch sein. Deshalb wurde der Anspruch der Arbeitnehmerin auf Gehaltsfort- zahlung in voller Höhe anerkannt.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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