Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, maximal 510 Euro im Jahr der Aufwendungen. So kostet ein angemeldeter Minijobber manchmal weniger bzw. nur kaum mehr als einer, der schwarz beschäftigt wird .
Der Gesetzgeber fördert Privathaushalte, die Mini- jobber angemeldet beschäftigen. Die genannte Summe von 20 %, maximal 510 Euro im Jahr, wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Dagegen mindern Werbungskosten oder Sonderausgaben nur das zu versteuernde Einkommen und wirken sich nur über die jeweilige Progression steuer- mindernd aus. Die von Privathaushalten an die Minijob-Zentrale abzuführen den Abgaben betragen
maximal 14,44 %. Durch die Absetzbarkeit von 20 % der Arbeitgeberaufwendungen kann sich bei der Steuererklärung dadurch sogar ein echtes Plus ergeben, wie die folgende Tabelle zeigt:
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH