Recht
Wegen einer Randnotiz am Lebenslauf wurde einer abgelehnten Bewerberin um eine Arbeitsstelle eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen.
Die Klägerin hatte sich bei einem lokalen Radiosen- der um eine Stelle als Buchhalterin beworben. Der Sender schickte die Unterlagen zurück und teilte mit, dass er sich für einen anderen Bewerber entschie- den habe. Auf dem zurückgesandten Lebenslauf fand die Klägerin neben der Textzeile »Verheiratet, ein Kind« den handschriftlich mit Ausrufezeichen angebrachten Vermerk »7 Jahre alt«. Außerdem war die so entstandene Wortfolge »ein Kind, 7 Jahre alt!« auch unterstrichen. Sie forderte vom Sender Schadenersatz wegen Diskriminierung. Der Fall ging bis vor das Landesarbeitsgericht Hamm, wo ihr Anspruch vorläufig positiv beschieden wurde.
Die Urteilsgründe
Die angebrachte Notiz ist zusammen mit der Unterstreichung ein Indiz dafür, dass dieser Gesichtspunkt für die Entscheidung bedeutsam
war. Verheiratete Mütter hätten laut Gericht nach
wie vor schlechtere Einstellungschancen auf dem Arbeitsmarkt, da Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgingen, dass überwiegend Frauen im Krank- heitsfall die Betreuung der Kinder übernehmen. Deshalb spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die gekennzeichnete Problematik Motiv für die Ablehnung der Bewerbung der Klägerin war. Diese Indizwirkung konnte die Beklagte im Prozess auch nicht ausräumen.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH