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WENN DIE STEUERFAHNDUNG KOMMT

- Erscheint eine Durchsuchung wahrscheinlich, sollte man mit einem Steuerberater die Möglich- keit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen.

- Oberstes Gebot ist Ruhe bewahren. Man sollte keinesfalls versuchen, Unterlagen oder Daten zu verstecken oder zu vernichten oder gar Wider- stand leisten.

- Schweigen ist Gold. Beschuldigte und Zeugen dürfen darauf bestehen, vor einer Aussage mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

- Man darf seinen Anwalt oder Steuerberater an- rufen. Gern kann auch ein durchsuchender Be- amter die Nummer wählen. Er darf aber auf kei- nen Fall mithören.

- Immer den Durchsuchungsbeschluss aushän- digen lassen!

- Theoretisch kann man darauf bestehen, dass während der Durchsuchung ein Gemeindebeamter anwesend ist.

- Journalisten darf man den Zutritt verweigern.

- Von wichtigen Unterlagen sind vor der Heraus- gabe am besten Kopien zu fertigen.

- Auf die Aushändigung eines Durchsuchungs- protokolls und einer Liste der beschlagnahmten Unterlagen (auch der elektronischen) pochen.

- Es sollte nichts unterschrieben werden, ohne mit einem Anwalt/ Steuerberater gesprochen zu ha- ben.

- Nach der Untersuchung empfiehlt es sich oft, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner von der Untersuchung in Kenntnis zu setzen, weil es sein kann, dass auch dort in der Folge eine Un- tersuchung stattfindet.

- Man muss sich auf ein längeres Verfahren ein- richten, das mehrere Jahre dauern kann.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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