Datenschutz
Schnelles Kommunizieren schätzt jeder, egal ob mit Familie und Freunden oder im Unternehmen. Die Nutzung von Whats-App mit Kunden und Ge- schäftspartnern ist jedoch datenschutzrechtlich bedenklich.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist besonders kritisch, dass Whats-App auf die Kontakte des Handys zugreift, um diese seiner WhatsApp Kon- taktliste hinzuzufügen. Dabei greift der Dienst so- wohl auf Kontakte anderer WhatsApp-Nutzer als auch auf solche zu, die die App nicht nutzen. Zu- dem holt sich WhatsApp in den AGB die Zustim- mung des Nutzers, dass er zur Weitergabe der Nummern autorisiert ist. Ein Unternehmen darf das aber nur, wenn es zuvor die Einwilligung seines Kunden eingeholt hat.
Datensammlung trotz Verschlüsselung
Bedenklich ist auch, dass die Nachrichten selbst Informationen enthalten können, die datenschutz- rechtlich geschützt sind. Zwar verspricht Whats- App seit einiger Zeit, seine Nachrichten zu ver- schlüsseln, sodass der Text der Nachrichten nicht ausgelesen werden kann. Das ändert jedoch nichts daran, dass die App weiterhin fleißig die Metadaten seiner Nutzer sammelt. Metadaten sind Daten darüber, wer, wann, mit wem Kontakt hat. Besonders den Berufsgruppen, die einer Ver- schwiegenheitspflicht unterliegen, wird oft von einer WhatsApp-Nutzung abgeraten. Aber auch anderen Unternehmen sollte bewusst sein, dass sie mit WhatsApp sensible Daten ihrer Kunden preisgeben und das womöglich rechtliche Konse- quenzen nach sich ziehen kann.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH