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AN DEN DIGITALEN NACHLASS DENKEN

Erbrecht

Heute produziert und verwaltet jeder eine Unmen- ge an Daten. Neben E-Mails und SMS sind dies vor allem Daten in sozialen Netzwerken sowie ge- speicherte Dokumente und Fotos auf Festplatten und Clouds. Was mit diesen nach dem Ableben passiert, ist rechtlich schwierig. Ein paar Gedan- ken zu diesem Thema sind deshalb lohnenswert.

93 % der deutschen Internetnutzer treffen nach einer Studie des Internet Branchenverbandes Bitkom keine Vorkehrungen, was nach ihrem Tod mit ihren Daten passieren soll. Das ist insofern problematisch, da das Erbrecht zwar gesetzliche Regelungen für den Übergang von materiellen Sachen und Rechten vorsieht, aber noch keine Gesetze für die Vererbbarkeit von Daten existie- ren. Bei Daten, die nicht auf einem lokalen Daten- träger wie einer Festplatte, einer CD oder einem USB-Stick gespeichert sind, geht das Eigentum daher nicht automatisch auf den Erben über.

Das Internet vergisst nichts
Nur wenige Anbieter sozialer Netzwerke wie Face-

 

book oder Xing löschen ein Profil nach dem Tod des Nutzers automatisch. Zwar könnten die Hin- terbliebenen den Account sperren oder löschen, jedoch benötigen sie hierfür die Zugangsdaten. Wer aber zeitlebens seine Passwörter nur selbst verwaltet, lässt seine Hinterbliebenen oft ahnungs- und zugriffslos zurück. Denn ausländische Unter- nehmen wie Facebook geben die Zugangsdaten meist nicht an die Angehörigen heraus.

Tipp: Eine Vorsorge ist möglich. Auch Notare und Testamentsvollstrecker stehen hierfür zur Verfü- gung. Ein digitales Testament steht jedoch mit ei- nem wichtigen Punkt in Widerspruch: Wer seine Daten sicher schützen will, sollte seine Passwörter regelmäßig ändern. Aber auch hierfür gibt es Lö- sungen, wie die Speicherung der aktuellen Pass- wörter auf einem verschlüsselten Datenträger. Das Passwort für diesen erhält nur die Vertrauensper- son, am besten mit Anweisungen des Verstorbe- nen, wie mit seinen Daten verfahren werden soll.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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