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TESTAMENTE: DIE 10 HÄUFIGSTEN FEHLER

Erbrecht

Fehlende oder falsche Testamente sind oft Auslöser für Streit, nicht gewollte Ergebnisse oder zu hohe Steuern.

1. Kein Testament: Ohne Testament gilt die ge- setzliche Erbfolge. Geht das Erbe an mehrere Per- sonen, bilden sie eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig handlungsfähig ist. Das führt nur allzu
oft zu Streitigkeiten.

2. Formfehler: Testamente (außer notarielle) müs- sen eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, leserlich sein und sollten am besten Ort und Datum enthalten.

3. Keine Änderungsmöglichkeit: Beim gemein- samen Ehegattentestament oder einem Erbvertrag wird oft übersehen, dass sich nach dem Ableben des Erstversterbenden die Verhältnisse so ändern, dass eine Anpassung angezeigt wäre. Notwendig hier ist eine Abwägung, ob und wann die Verfü- gungen änderbar sein sollen.

4. Unklare Formulierungen: Gerade selbst er- stellte Verfügungen mit Tipps aus dem Internet sind oft mehrdeutig formuliert und müssen von Gerichten ausgelegt werden, was nicht unbedingt dem tat- sächlichen Willen des Erblassers entspricht.

5. Pflichtteilsrecht übersehen: Bei erbrechtlichen Gerichtsverfahren geht es meistens um Pflichtteils- rechte. Die Forderungen übergangener Kinder und/ oder des Ehegatten können die gewollte Erbfolge finanziell enorm belasten.

 

6. Fehler bei der Erbschaftsteuer: Gerade die gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten verur- sacht oft doppelte Erbschaftsteuern. Hier hilft nur eine genaue Steuerplanung.

7. Falscher Ehevertrag: Die Gütertrennung ist zwar in Scheidungsfällen oft richtig, im Erbfall aber teurer. Das kann mit der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft umgangen werden. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe ge- trennt, ein Zugewinnausgleich wird nur bei Ableben eines Partners ausgeführt.

8. Vorher schenken: Zur legalen Ausnutzung von Erbschaftsteuerfreibeträgen sollte man daran den- ken, sich rechtzeitig von nicht benötigtem Vermögen zu trennen. Denn die Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu.

9. Testament nicht auffindbar: Immer wieder wer- den Testamente nicht gefunden oder ein dadurch Benachteiligter lässt es verschwinden. Dagegen hilft nur die Hinterlegung beim Amtsgericht, die nur 75 Euro kostet.

10. Kein Testamentsvollstrecker: Soll das Ver- mögen verteilt werden oder ist eine harmonische Erbauseinandersetzung nicht zu erwarten, sollte ein unabhängiger Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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