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IMMER WIEDER DIE KASSE

Betriebsprüfung

Schlecht oder schlampig geführte Kassenbücher sind für Betriebsprüfer immer wieder Anlass, für den Steuerpflichtigen teure Zuschätzungen von Einnah- men zu rechtfertigen. Im ersten Teil unserer Serie ein paar Hinweise dazu, wie man es richtig macht.

Gewerbetreibende, die entweder buchführungs- pflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, müssen ein Kassenbuch führen, sofern sie Bargeschäfte tätigen.

Tägliche Verbuchung
Kassenbewegungen (Einnahmen und Ausgaben) sollen zeitnah aufgezeichnet werden. Faktisch bedeutet das, dass der Unternehmer das täglich machen muss. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist das ein schwerer Mangel, der den Fiskus berechtigt, die Kassenbuchführung als nicht ord- nungsgemäß zu verwerfen. Indizien dafür sind ein zu gleichmäßiges Schriftbild, wenn Einzelbelege nicht in der richtigen zeitlichen Reihenfolge erfasst sind oder wenn Kassenendbestände zeitweise negativ sind.

Manuelles Kassenbuch bei offener Ladenkasse (Schubladenkasse)
Die Tageseinnahmen ergeben sich aus dem End- bestand des Tages minus Endbestand des Vortags, korrigiert um Ausgaben, Entnahmen und Einlagen.

 

Diese werden dann in ein meist manuelles Kas- senbuch übertragen. Es wird empfohlen, die Richtigkeit der Zahlen mit einem täglichen Zähl- protokoll des Tagesendbestands zu untermauern. Zuschätzungen durch den Betriebsprüfer sind immer dann möglich, wenn erhebliche Rechenfehler vorliegen, genauso bei nachträglichen Änderungen wie Streichungen oder Korrekturen mit Tipp-Ex. Wird das Kassenbuch elektronisch, z.B. mit Excel geführt, besteht auch eine große Gefahr für Ärger mit dem Fiskus. Denn hier sind nachträgliche Änderungen auch nicht ersichtlich.

Belegpflicht
Die ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben müssen mit den Einzelaufzeichnungen überein- stimmen. Das gilt auch für Privateinlagen und -ausgaben. Hier ist für jeden Vorgang ein Eigenbeleg zu erstellen, dessen Fehlen ebenfalls einen schwer- wiegenden Mangel der Kassenführung darstellt. Gewarnt sei auch vor Rundung von Tageseinnah- men auf volle Eurobeträge. Eine ordnungsgemäße Kassenführung erfordert die centgenaue Erfassung der Bewegungen.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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