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DAS AUTO DES MIETERS PFÄNDEN

Mietrecht

Stellt ein Mieter auf einem gemieteten Grundstück regelmäßig Fahrzeuge ab, erhält der Vermieter ein Pfandrecht an diesen. Wird das Fahrzeug entfernt, erlischt es und entsteht erst wieder neu, sobald das Fahrzeug erneut auf dem Grundstück abgestellt wird.

Mit einem etwas umständlich anmutenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof kürzlich beschäftigen. Es ging um den Streit zwischen einem Markisenbauunternehmer und dessen Vermieter. Der Unternehmer stellte abends regelmäßig einen Lkw und Anhänger auf das gemietete Grundstück ab. Tagsüber befanden sich Fahrzeug samt Hänger im Einsatz. Nachdem der Unternehmer Insolvenz anmelden musste, veräußerte dessen Insolvenzverwalter Lkw und Hänger. Der Vermieter verlangte eine vorzugsweise Befriedigung aus diesem Verkaufserlös aufgrund seines Vermieterpfandrechtes an den Fahrzeugen. Bei ihm standen nämlich noch Mietzahlungen offen.

 

Sprunghaftes Pfandrecht
Ein Vermieter erlangt grundsätzlich ein Pfandrecht an den Gegenständen, die der Mieter in die Mietsache einbringt. Dieses erlischt wieder, sobald der Gegenstand von dem Grundstück entfernt wird. Es erlischt auch dann, wenn der Lkw nur vorübergehend vom Grundstück gefahren wird. Sobald die Fahrzeuge wieder abgestellt werden, entsteht jedoch ein neues Pfandrecht. Dies mag umständlich klingen, ist so jedoch im Gesetz festgelegt. Ob sich der Vermieter im Einzelfall auf sein Pfandrecht berufen kann, hängt also davon ab, ob der Lkw samt Anhänger zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auf dem Grundstück stand. War dies nicht der Fall, z. B. weil die Fahrzeuge im Einsatz waren, kann sich der Vermieter nicht auf ein Pfandrecht berufen.

Ausblick: Das Entfernen von Gegenständen des Mieters führt nur dann nicht zum Erlöschen des Vermieterpfandrechts, wenn der Vermieter davon keine Kenntnis hat oder dem Entfernen widersprochen hat und dies auch durfte.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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