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BASISRENTE: HEUTE SCHON AN SPÄTER DENKEN

Altersvorsorge

Insbesondere für Selbstständige oder besser verdienende Angestellte, die ein Vorsorgeprodukt mit steuerlichen Vorteilen suchen, bietet sich die Basis- oder Rürup-Rente an. Es gibt sie als konventionelle Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan.

Staatliche Förderung im aktiven Erwerbsleben: Der steuerlich absetzbare Anteil der eingezahlten Beiträge ist für das Jahr 2018 auf 86 % der Beiträge, maximal auf die jährlichen Höchstgrenzen von aktuell 23.712 Euro bei Ledigen bzw. 47.424 Euro bei zusammen veranlagten Ehepartnern/ Lebenspartnern gedeckelt. Jahr für Jahr steigt der maximal absetzbare Prozentsatz um zwei Prozentpunkte an. Ab dem Jahr 2025 sind 100 % der Einzahlungen, maximal bis zu den dann gültigen Höchstgrenzen, als Sonderausgaben absetzbar. Bei Spitzensteuersatz fließen bis zu 42 % der Beiträge als Steuererstattung direkt wieder an den Anleger zurück. Der Nettoaufwand liegt demnach in solch einer Konstellation bei lediglich 58 %.

Höchstgrenzen: Die jährlichen Höchstgrenzen werden allerdings gemindert, falls in ein berufsständisches Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Kurz gefasst: Der steuerliche Effekt ist besonders hoch bei Personen in der Erwerbsphase mit hohem Steuersatz.

 

Nutzen Sie den Steuerturbo:
Im Gegenzug zur steuerlichen Besserstellung in der Ansparphase werden die Rentenzahlungen später nachgelagert mit dem bei Rentenzufluss geltendem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Der Anteil der steuerpflichtigen Rente beträgt im Jahr 2018 76 %. Auch dieser Prozentsatz steigt in den Folgejahren weiter an, erreicht aber erst 2040 den Wert von 100 %. Das Konzept der Basisrente ist rein steuerlich betrachtet also besonders spannend für Sparer, bei denen der Rentenbeginn vor dem Jahr 2040 geplant ist. Grund hierfür ist, dass die steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparphase für diese Personen höher ist als die nachgelagerte Besteuerung zum Zeitpunkt des Rentenbezugs. So lässt sich ein Steuerturbo nutzen, ganz unabhängig vom gewählten Produkt bzw. der Wertentwicklung innerhalb des Produkts.

Fazit: Inwiefern eine Basisrente passt, muss jeder für sich selbst ermitteln. Wir als Steuerberater sowie Finanzdienstleister bzw. Versicherungsexperten Ihres Vertrauens helfen Ihnen dabei.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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