Arbeitsrecht
Immer mehr Menschen möchten von zu Hause arbeiten. Auch Arbeitgeber sind immer häufiger bereit, ihren Mitarbeitern die Arbeit am Heimarbeitsplatz zu gestatten. Wann ist eine Arbeit im Home-Office möglich und welche steuerlichen Auswirkungen kann ein Arbeitsplatz zu Hause haben?
Während die Arbeit von zu Hause früher als Telearbeitsplatz galt, wird sie heute hauptsächlich unter dem Begriff Home-Office geführt. Das Wort „Home“ verrät dabei nur zum Teil, um was es geht. Denn Home-Office ist nicht nur das Arbeiten von zu Hause im dortigen Arbeitszimmer, sondern auch von unterwegs, z. B. im Zug.
Dass sich viele Mitarbeiter eine ortsunabhängige Arbeit wünschen, zeigen zahlreiche Studien. Immer mehr Unternehmen ermöglichen diese Form der Arbeit auch, sei es an einzelnen Tagen in der Woche oder als Dauerzustand.
Arbeitgeber muss zustimmen.
Anders als in den Niederlanden, in denen Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeit im Home-Office haben, gibt es hierzulande keine gesetzlichen Regelungen zum Home-Office.
Die Arbeit außerhalb der Büroräume ist für Angestellte daher nur möglich, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers kann in vielen Bereichen gehofft werden. Aussichtsreich ist ein entsprechender Wunsch des Mitarbeiters vor allem, wenn die Arbeit nicht ortsgebunden erbracht werden muss. Das ist beispielsweise in der Administration, dem Marketing oder auch in IT-Berufen oftmals der Fall. Dient das Arbeitszimmer zu Hause ausschließlich der Erzielung von Einkünften und wird es nicht anderweitig privat genutzt, kann es vom Arbeitnehmer sogar steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit: Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Home-Office-Regelung, sollte diese vertraglich festgehalten werden. In dieser Vereinbarung sollte auch die zur Verfügung gestellte IT und die Einhaltung von Datenschutz und Arbeitsschutzregeln am Heimarbeitsplatz geregelt werden.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH