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RISIKO BÜRGSCHAFT

Allzu oft fordern Kreditgeber die Stellung eines Bürgen. Dass eine Bürgschaft nur pro forma abgegeben werden muss und keine Risiken birgt, ist jedoch ein weit verbreiteter Trugschluss.

Viel zu oft werden Bürgschaften gefordert. So verlangen Banken häufig einen Bürgen bei Immobiliengeschäften, aber auch bei sonstigen Krediten. Auch Vermieter drängen seit jeher auf einen Bürgen, etwa wenn eine Wohnung von Studenten oder jungen Berufsanfängern bewohnt werden soll. Für den Bürgen bedeutet eine Bürgschaft in vielen Fällen das Einstehen mit dem gesamten eigenen Vermögen. Ob man für die Schulden eines anderen geradestehen kann und möchte, sollte aber gründlich überlegt sein. Hohe Risiken vermeiden. Besonders riskant sind Globalbürgschaften und selbstschuldnerische Bürgschaften. Bei einer Globalbürgschaft steht der Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit, sondern für alle Schulden einer anderen Person ein. 

Der Umfang der Verpflichtung ist daher überhaupt nicht abschätzbar. Auch selbstschuldnerische Bürgschaften sollten vermieden werden. Sie haben zur Folge, dass der Bürge in gleichem Umfang wie der Schuldner selbst zur Kasse gebeten werden kann. Zahlt der Schuldner nicht, muss die Bank nicht prüfen, ob er wirklich nicht dazu in der Lage ist, sondern kann direkt auf den Bürgen zurückgreifen. Auch eine sog. Bürgschaft auf erstes Anfordern nimmt den Bürgen übermäßig früh in die Pflicht. Bei dieser Variante kann die Bank schon nach nur einem erfolglosen Zugriff auf den eigentlichen Schuldner den Bürgen zur Zahlung auffordern. Fazit: Wer sich mit der Übernahme einer Bürgschaft beschäftigt, sollte sich vorher sorgfältig über die Risiken informieren. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, bitte vorsichtshalber rechtlichen Rat einholen

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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