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EHE-IRRTÜMER

Dieses Jahr hatten selbst Kurzentschlossene Chancen auf einen Trautermin. Zeit sich mit den rechtlichen Folgen einer Ehe zu beschäftigen sollten Paare sich trotzdem nehmen. Denn Irrtümer sind weit verbreitet.

Richtig ist, dass Ehepartner einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Der Trauschein führt aber nicht dazu, dass ein Dein und Mein verschwindet. Alles was einem Ehepartner vor der Ehe allein gehört hat, bleibt auch Sein im Falle einer Hochzeit. Das betrifft auch während der Ehe erworbene Güter wie Immobilen, Autos oder Vermögen als solches. Anders ist dies im Falle einer Scheidung. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, wird über den sog. Zugewinnausgleich das Vermögen beider Eheleute vor und nach Bestehen der Ehe ermittelt. Die Differenz, der sog. Zugewinn, wird vereinfacht gesprochen bei einer Scheidung unter den Ehegatten aufgeteilt. 

Wollen Ehepaare diesen Ausgleich bei Scheidung verhindern, können sie vor dem Notar die sog. Gütertrennung vereinbaren. Vollmachten wichtig. Ein ebenfalls weit verbreiteter Irrtum betrifft die Haftung für Schulden des Ehepartners. Denn Schulden des einen sind nicht automatisch auch die Schulden des anderen. Gemeinsam haften Ehegatten nur, wenn sie auch gemeinsam tätig wurden, z.B. über einen gemeinsam aufgenommenen Kredit. Auch können Ehepartner einander ohne entsprechende Vollmachten oder eine Patientenverfügung nicht in finanziellen oder gesundheitlichen Fragen vertreten. Fazit: Eine Eheschließung befreit nicht von der Notwendigkeit, seine finanzielle und gesundheitliche Vorsorge mittels Vollmachten und Verträgen zu regeln.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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