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BAHNCARD 100 ODER FIRMENWAGEN?

Einkommensteuer

Wegen Corona fast nicht genutzt. Zwei Sachver- halte, die in 2020 und 2021 häufig zu finden sind. Wie verarbeiten Sie diese Sachverhalte bei Ihrer Steuererklärung?

Wenn Sie Ihre BahnCard monatelang kaum oder nicht genutzt haben, dann müssen Sie das dem Finanzamt glaubhaft machen, wenn Sie die Aufwendungen als Werbungskosten ansetzen wollen. Beim Firmenwagen sind Sie im Vorteil, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, denn damit können Sie dem Finanzamt glaubhaft die gefahrenen Kilometer nachweisen.

 

Anders bei der 1 Prozent Methode. Hier wird pauschal besteuert, auch wenn Sie gar nicht mit dem Firmenwagen gefahren sind. Hier empfehlen wir Ihnen bei Ihrer Jahressteuererklärung die für Sie günstigste Methode zu berechnen und zu wählen, denn das ist zulässig, unabhängig davon, welche Methode in der monatlichen Gehaltsabrechnung gewählt wurde. In beiden Fällen, BahnCard und Firmenwagen, fordert das Finanzamt entspre- chende Erläuterungen. Dafür gibt es im Mantelbogen das Feld „ergänzende Angaben“ oder Sie fügen Ihre Erläuterungen gesondert bei.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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