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BONUSZAHLUNGEN BEI PRIVAT KRANKENVERSICHERTEN

Was sich im ersten Moment gut anhört und ja auch gut ist, darum heißt es ja auch Bonus, kann im zweiten Moment - auf den zweiten Blick - nicht mehr gut sein, denn der BFH hat entschieden, dass diese Bonuszahlungen eine Beitragsmin- derung darstellen und damit den Sonderaus- gabenabzug mindern. Es gilt also nicht nur zu prüfen, ob und wie hoch die Bonuszahlung erfolgt, 

wenn Sie in dem betreffenden Jahr keine Krankheitskosten zur Erstattung eingereicht haben. Daneben gilt es, wie oben beschrieben, die steuerliche Auswirkung der Bonuszahlung (via Sonderausgaben) mit zu berücksichtigen und erst dann kann entschieden werden, was am Ende wirklich gut ist.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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