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LOHNSTEUER 2022

Die gesetzlichen Änderungen in der Lohnsteuer 2022 beinhalten vor allem auch Regelungen wegen der Corona-Pandemie. Das dritte Corona-Steuerhilfegesetz heißt auch so. Zählen wir einige Vorschriften auf, die für Sie Vergünstigungen bedeuten:

  • Die Corona-Prämie: Steuer- und beitragsfreie Zuschüsse und Sachbezüge bis 1.500 Euro
  • Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
  • Zahlungen für Arbeitnehmer/innen in Quarantäne und bei Tätigkeitsverbot
  • Verdienstausfallentschädigung bei Kita- und Schulschließung
  • Arbeitgeberleistungen für Betreuungskosten
  • Kostenlose Schnelltests, Masken und Desinfektionsmaterial im Betrieb
  • Steuerfreiheit für nebenberufliche Impf- und Testungstätigkeit bis 3.000 Euro
  • Steuerfreiheit für nebenberufliche Verwaltungstätigkeit im Impf- und Testzentren bis 840 Euro
  • Vergünstigungen bei Homeoffice

    Es ist eine Vielzahl kleiner Regelungen, die es je nach Gültigkeitszeitraum und je Einzelfall zu beachten gilt. Fragen Sie nach. Es geht hier um Geld, das Ihnen zusteht und Ihnen auch hilft.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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