Die neue Steuererklärung für die neue Grund- steuer. „Grundsteuer neue Berechnungsgrundlage ab 2025. Informationen zur Abgabe einer Erklärung“. Briefe mit diesem Betreff haben Haus- und Grundbesitzer/innen in den letzten Wochen direkt vom Finanzamt oder wegen der erteilten Zustellungsvollmacht von ihrer Steuerkanzlei erhalten.
Die im Schreiben genannten Fristen sind sportlich oder genau gesagt: Unrealistisch. Ab 1. Juli 2022 kann man die Grundsteuererklärung einreichen und bis zum 31. Oktober 2022 ist sie spätestens abzugeben. Die neue Steuererklärung trifft auf ausgelastete Teams in den Steuerkanzleien, die wegen der Pandemie und vieler Zusatzaufgaben eine anstrengende Zeit hinter sich haben. Hier den Druck weiter zu erhöhen durch Fristen und Termine für eine neue Berechnungsgrundlage,
die die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025 bestimmt, ist weltfremd. Unrealistisch und weltfremd. Der Bitte der Bundessteuerberater- kammer nach einer Fristverlängerung wurde bis zur Drucklegung des Magazins leider nicht stattgegeben. „Schau‘n wir mal“, würde ein bekannter Fußballer sagen. Das geht bei Steuerkanzleien leider nicht so einfach. Rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden und die Daten sollen innerhalb von rund 86 Arbeitstagen eingereicht werden. Macht pro Arbeitstag über 418.000 neue Steuererklärungen.
Hat das einmal jemand gerechnet? Wie lange braucht es danach in den Finanzämtern, bis diese Erklärungen bearbeitet und veranlagt werden? Macht da eine Frist von nur vier Monaten Sinn?
Autor/Textnachweis: Thomas Rösch