Bei steuerberatenden Berufsausübungs- gesellschaften, so werden Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und Steuer- beratungsgesellschaften jetzt genannt, treten am 1. August 2022 Neuregelungen im Berufsrecht in Kraft.
Bisherige Mindestversicherungssummen von 500.000 bzw. 1.000.000 Euro erhöhen sich auf 2.000.000 bzw. 4.000.000 Euro. Sie erhalten in diesen Tagen Post von Steuerkanzleien, die von dieser Änderung betroffen sind oder Sie erfahren diese für Sie positive Neuerung im persönlichen Gespräch.
Autor/Textnachweis: Thomas Rösch