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FINANZAMTKONFORME KASSEN

Aus aktuellem Anlass, weil es hier einen „Promi“ erwischt hat, muss wieder einmal eine Frist in Erinnerung gerufen werden.

Am 31.12.2022 endet die Übergangsfrist für nichtaufrüstbare Kassen im Bezug auf die technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE). Mithilfe der TSE soll verhindert werden, dass die Kassenaufzeichnungen nachträglich geändert oder gelöscht werden. Werden nicht mehr zulässige Kassen nach dem 31.12.2022 noch eingesetzt, kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung in 2023 in einem großen Umfang unangekündigte Kassennachschauen durchführen wird.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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