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WENN DER CHEF DAS E-BIKE ZAHLT

Lohnsteuer

Ob Trekking- oder Rennrad, Mountainbike oder E-Bike, für alle Arten von Rädern gibt es Vorteile in der Lohnsteuer und Sozialversicherung, wenn ein Arbeitgeber sie seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt.

Die Anschaffung von Fahrrädern kann teuer sein. Gute Mountainbikes gibt es um bis zu 3.000 Euro und mehr, gute E-Bikes kosten bis zu 5.000 Euro und mehr. Immer öfter stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein solches kostenfrei für Privatfahrten und Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte zur Verfügung. Er trägt entweder alle Kosten oder er beteiligt den Arbeitnehmer mit einem bestimmten Fixbetrag. Auch Fahrrad-Leasing ist im Kommen, bei dem für eine bestimmte Zeit nur feste Mietraten zu bezahlen sind. Nach Ablauf der Mietzeit kann das Fahrrad dann meist für eine bestimmte Summe abgelöst werden. Die laufenden Kosten wie Repa- raturen, jährlicher Funktionscheck und eine etwaige Versicherung geht zu Lasten des Arbeitgebers.

Steuer und Sozialversicherung
Wie bei der Gestellung eines Dienstwagens muss vom Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil aus der

 

Fahrrad-Überlassung der Lohnsteuer und So- zialversicherung unterworfen werden. Dieser be- rechnet sich aus monatlich 1 % des unverbindli- chen Listenpreises des Händlers oder Herstellers, unabhängig davon, ob man eventuell weniger be- zahlt oder das Fahrrad nur geleast hat.

Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro hat monatlich Lohn- steuer und Sozialabgaben von 1.112 Euro zu tragen. Der Arbeitgeber überlässt ihm kostenlos ein E-Bike mit einem Neupreis von 3.600 Euro. Dann beträgt der geldwerte Vorteil mtl. 36 Euro, die Abgaben des Arbeitnehmers steigen um mtl. 18 Euro oder jährlich 212 Euro. Muss sich der Arbeitnehmer z.B. mit mtl. 20 Euro an den Kosten des Fahrrads beteiligen, sinkt der geldwerte Vorteil um diese 20 Euro, sodass seine Abgaben auf das Fahrrad um die Hälfte sinken.

Fazit: Die Überlassung eines Fahrrads für private Zwecke ist – wie das Beispiel zeigt – für den Ar- beitgeber ein gutes Motivationsinstrument.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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