Corona-Hilfen
Die auch als Arbeitslosengeld II bekannte Leistung der Arbeitsagenturen, auch genannt Grundsicherung, wird in Zeiten von Corona jeder Person gewährt, die nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Auch Selbstständige, die unter einem Auftragseinbruch leiden, können die Leistung beantragen.
Bisher erhielten die sog. Grundsicherung Personen, die nicht in der Lage waren, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Person über 15 Jahre alt, grundsätzlich erwerbsfähig ist und kein erhebliches Vermögen vorweisen kann, mit dem sie ihren Lebensunterhalt sichern kann. In Zeiten von Corona wird der Bezug von Grundsicherung auch für Personen ermöglicht, die infolge der Pandemie um ihre finanzielle Existenz fürchten, weil sie von Kurzarbeit betroffen sind oder Aufträge wegfallen.
Unbürokratische und schnelle Zahlung. Von einem leichteren Zugang zur Grundsicherung kann deshalb gesprochen werden, da die Leistung aktuell ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird. Dies bedeutet: Wer bereits Leistungen der Grundsicherung erhält, muss für die Folgemonate keinen Antrag auf Fortführung stellen.
Die Leistung wird automatisch weitergezahlt. Wer für den Zeitraum zwischen 1.3.2020 und 30.6.2020 erstmals einen Antrag stellt, profitiert ebenfalls von der neuen Gesetzeslage. Er darf sein Erspartes in den ersten sechs Bezugsmonaten behalten und muss dieses nicht für die Sicherung seines Lebensunterhalts in der Corona-Pandemie verwenden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Vermögen nach eigenen Angaben beträchtlich ist. Hintergrund der Neuerung ist, dass die Gelder durch die vorläufige Bewilligung bzw. automatische Verlängerung schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden können.
Grundsicherung auch für Selbstständige. Auch Selbstständige und Freiberufler können vom leichteren Zugang zur Grundsicherung profitieren. Ziel der zusätzlich bereitgestellten Gelder ist unter anderem, Einzelunternehmern unter die Arme zu greifen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Verdienstausfällen kämpfen müssen. Fazit: Der Gesetzgeber hat den Zugang zur sozialen Sicherung in Zeiten von Corona vereinfacht. Auskunft über die neue Grundsicherung gibt die Agentur für Arbeit, bei der auch der Antrag gestellt werden kann.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH