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CORONA UND HOMEOFFICE

Ein jüngst gefälltes Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg stellt erneut klar: Arbeitnehmer können die Erlaubnis für Arbeiten im Homeoffice nicht erzwingen. Nach den aktuell geltenden Gesetzen besteht keinerlei Anspruch darauf.

Ein Mitarbeiter wollte vor Gericht erzwingen, dass ihm sein Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice gestattet. Als Grund führte der 63-Jährige ein erhöhtes Covid-Risiko am Arbeitsplatz an. Mittels eines ärztlichen Attests wollte er seinen Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichten, ihm die Arbeit im Homeoffice zu gestatten oder ihm ein Einzelbüro zuzuweisen. Klare Aussage des Gerichts. Das Gericht verneinte einen Anspruch auf das Arbeiten zu Hause jedoch.
Der Grund: Aktuell existiert keine gesetzliche Regelung, auf die sich der Kläger berufen könne. 

Auch der Arbeitsvertrag des Klägers enthielt keine Regelung, die dem Mitarbeiter ein Recht auf Homeoffice zugestanden hätte. Denn der Arbeitgeber verpflichtete sich im Vertrag keineswegs, dass er dem Arbeitnehmer gestattet, auch von zu Hause aus arbeiten zu können. Nachdem der Mitarbeiter bereits ein Einzelzimmer angeboten bekommen hatte, konnte das Gericht den Arbeitgeber auch hierzu nicht mehr verpflichten. Die Klage wurde daher vollumfänglich abgelehnt.

Fazit: Derzeit gibt es kein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Homeoffice in bestimmtem Umfang zu erlauben, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist aber derzeit in Diskussion.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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