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EINKOMMENSTEUERNACHZAHLUNG ODER -ERSTATTUNG

Kurzarbeitergeld

In jedem Jahr ist zu prüfen, ob eine Einkommen- steuererklärung abzugeben ist, ja oder nein.

In den Jahren mit Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) ist diese Prüfung an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, die Ihre Steuerkanzlei gerne prüft. Nach dieser Prüfung gilt es die Höhe der Steuerschuld zu ermitteln und eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der besagt, dass ein 

 

Steuersatz für das gesamte Einkommen zu ermitteln ist und dieser dann auch auf steuerfreie Leistungen anzuwenden ist. Je nach Fall kann es bei der Ermittlung der Zahlen für die Steuerschuld und mit dem anzuwendenden Steuersatz dann zu einer Nachzahlung oder zu einer Erstattung kommen. Rechnen Sie also damit, dass Ihre Steuersituation in KUG-Jahren zu anderen Ergebnissen führt, als Sie es gewohnt sind.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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