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SPAMORDNER UND POSTEINGANG

Weil immer häufiger gewünscht, wird die digitale Verarbeitung wichtiger, auch die Bearbeitung haftungsrechtlich relevanter Sachverhalte per E-Mail. Adressaten und Fristen gilt es in der digitalen Welt ganz besonders zu beachten.

Erste Streitfälle beschäftigen sich zum Beispiel mit E-Maileingängen, die im Spamordner gelandet sind und deshalb Fristen versäumt wurden und daraus Haftungssachverhalte entstanden sind. Der Spamordner gehört zum Posteingang, 

so die wichtige Aussage. Damit kommt jeder E-Mail, die im Spamordner landet eine durchaus noch wichtige Rolle zu. Es gilt im Zweifel einen IT-Fachmann bzgl. der "Spam-Mail" zu fragen, damit kein Virus eingeschleppt wird. 

Eine automatische Löschung sämtlicher Posteingänge im Spamordner ist nicht empfehlenswert.

Autor/Textnachweis: Thomas Rösch

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